Behandlungsspektrum

Behandlung von Kindern und Jugendlichen

Die kieferorthopädische Behandlung bei Kindern und Jugendlichen beginnt in der Regel zwischen dem 9. und 12. Lebensjahr. In dieser Zeit kann man das vorhandene Wachstum zur Behebung der Zahnfehlstellung nutzen.

Durch die differenzierte Diagnostik wird festgestellt, ob mit herausnehmbaren oder festen Apparaturen behandelt werden sollte.

Voraussetzung für den Behandlungserfolg ist eine gute Mitarbeit und gute Zahnpflege.

Bei gesetzlich versicherten Patienten entscheiden die Kriterien des KIG-Systems, ob die Kosten der kieferorthopädischen Behandlung von der jeweiligen Krankenkasse übernommen werden.

Gern beraten wir Sie in unserer Praxis.

Erwachsenenbehandlung

In jedem Alter können wir Ihre Zahnfehlstellungen korrigieren und Ihnen wieder ein schönes Lächeln zaubern. Einzige Voraussetzung ist ein gesunder Zahnhalteapparat.

Im Gegensatz zur kieferorthopädischen Behandlung bei Jugendlichen ist bei erwachsenen Patienten meist eine Behandlung mit festsitzenden Geräten nötig. Die Behandlungszeit beträgt je nach Umfang der Korrektur zwischen ½ Jahr und 2 Jahren.

Bei Fehlstellungen geringen Ausmaßes ist es möglich, diese mit unsichtbaren Schienen zu behandeln.

Bei starken Fehlstellungen wird in Ausnahmefällen eine kombinierte kieferorthopädisch-kieferchirurgische Behandlung nötig.

Wichtig für den Erfolg ist eine gute Mitarbeit und gute Zahnpflege.

Kieferorthopädie mit herausnehmbaren- und festsitzenden Apparaturen herausnehmbare Spangen

Unterkiefer

Unterkiefer

Oberkiefer

Oberkiefer

Frühbehandlungen von Kindern

Ab dem 4.Lebensjahr ist eine Frühbehandlung möglich.

Sie wird dann durchgeführt, wenn früh abzusehen ist, dass Aufgrund einer Zahn- und / oder Kieferfehlstellung die harmonische Weiterentwicklung des Gebisses nicht gewährleistet ist.

Zu diesen Fehlstellungen zählen offene Bisse, frontale und seitliche Kreuzbisse und Dysgnathien mit ausgeprägter Stufe.

Solche Fehlstellungen können durch schlechte Gewohnheiten entstehen (z.B. Daumenlutschen, Fingelnägel oder Stifte knabbern oder durch den Schnuller) , aber sie können auch genetisch oder skelettal bedingt sein.

Damit die Behandlung erfolgreich abgeschlossen werden kann, ist eine gute Mitarbeit und gute Zahnpflege sehr wichtig.

Damit auch unsrerer kleinen Patienten lust haben ihre Spange zu tragen, können sie sich die Spangenfarbe ganz nach belieben aussuchen.

Ob bunt oder einfarbig, mit Glitzer oder einem schönen Bild.

Behandlung von Habits ( Lutschgewohnheiten etc. )

Mundvorhofplatte

Mundvorhofplatte

  • transparente/ keramische Brackets
  • Selbstligierende Brackets
  • Bracketumfeldversiegelung

Durch gute Mundhygiene und regelmäßige Prophylaxe, kann das Kariesrisiko vermindert werden.

Bei unseren Patienten mit einer festen Zahnspange ist uns die Prophylaxe besonders wichtig, da die Zahnzwischenräume und die entstandenen Nischen das Putzen erschweren. Aus diesem Grund üben wir nach Eingliederung der festen Zahnspange das Putzen mit speziellen Zahnbürsten in unserer Praxis.

Während einer Behandlung mit einer festen Zahnspange, die in der Regel 1 1/2 - 2 Jahre dauert, empfehlen wir unseren Patienten eine regelmäßige Reinigung mit Airflow.

Was ist passiert bei einer Airflowreinigung ?

Bei ,,Airflow" handelt es sich um ein sogenanntes ,,Pulverstrahlsystem" zur Entfernung sämtlicher harter und weicher Beläge.

Hierfür werden die Bögen im Ober- und Unterkiefer entfernt. Die Zähne, Bänder und Bräckets werden gereinigt und anschließend mit Elmexfluid eingepinselt.

vor Reinigung mit Airflow

nach Reinigung mit Airflow

Anti- Schnarch- Therapie

Schnarchen Sie oder Ihr Partner?

  • Leiden Sie an Tagesmüdigkeit und Konzentrationsschwäche?
  • Haben Sie morgentliche Kopfschmerzen?
  • Haben Sie Bluthochdruck?
  • Fühlen Sie sich in Ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt?

Die TAP-T Schiene ist die Lösung.

Die TAP-T Schiene ist die Lösung.

Den Sportschutz wird individuell in unserem Praxislabor gefertigt.

Für viele Sportarten geeignet.

Die privaten Krankenkassen erstatten entsprechend des gewählten Versicherungstarifes.

Der Patient sollte vor dem Behandlungsbeginn den individuell aufgestellten Heil- und Kostenplan seiner Versicherung vorlegen und sich vor Behandlungsbeginn vergewissern, welche Leistungen von der Versicherung übernommen und wie hoch der mögliche Eigenanteil ist.

Bei den gesetzlichen Krankenkassen werden derzeit für das erste Kind 80% bei weiteren Kindern 90% der Behandlungskosten für die kassenzahnärztlichen Leistungen übernommen.

Bei erfolgreichem Abschluss der Behandlung werden die gezahlten 20% bzw. 10% von der Krankenkasse erstattet.

Außervertragliche Leistungen für eine optimierte Behandlung müssen von den Eltern selbst finanziert werden.

Seit 2002 gibt es neue Richtlinien, die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG).

Der Kieferorthopäde muss vor Behandlungsbeginn die Kiefer- oder Zahnfehlstellung mit einer Art Notensystem von 1-5 beurteilen.

Bei Kiefer- oder Zahnfehlstellungen mit der Note 1 und 2,- übernimmt die gesetzliche Krankenkasse keinerlei Kosten, auch wenn eine behandlungbedürftige Zahnfehlstellung vorliegt.

Nach vollendeten 18. Lebensjahr werden die Kosten für eine Kieferorthopädische Behandlung nur dann von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wenn bei einem Patienten eine schwere Kieferfehlstellung vorhanden ist, die im Rahmen einer sog. Kombinationsbehandlung (Kieferorthopädisch- Kieferchirurgisch) korrigiert werden muss.

Wir stellen Ihnen gerne ein Heil und Kostenplan zusammen und informieren Sie über Zahlungsmodalitäten ( Ratenzahlungen ).

behandlung